Mittwoch, 29. Januar 2014

Entwicklungen im internationalen Patentrecht rund um Cannabis

NOTIZEN

Aktuelle Entwicklungen im internationalen Patentrecht rund um Cannabis

Patentrechtlich zeichnet sich international eine in sich irrwitzige Rechtstatsachenlage ab bei angemeldeten und registrierten Cannabispatenten. Während viele Regierungen nicht nur der Öffentlichkeit gegenüber, sondern auch sich gegenseitig die bahnbrechenden Heilungs- und Therapieerfolge von Cannabis verschwiegen haben und - contra factum proprium -, also entgegen ihrer Prohibitionshaltung eifrig Cannabispatente registrieren liessen (allein China soll um die 300 Cannabispatente registriert haben; ein entsprechendes US-amerikanisches Patent und das damit ausgelöste öffentliche Interesse dürfte mit ein Grund sein für die aktualisierte Haltung der U.S.A., Cannabis zu legalisieren), scheinen die in Rede stehenden Regierungen oder andere Entscheidträger jetzt überrascht, dass sie mit Blick auf die patentrechtsschutzerfordliche Neuartigkeit sowie das Nicht-Nahe-Liegen des beanspruchten Patentrechtsschutzobjekts aus Sicht der einschlägigen Fachwelt - bei Cannabispatenten also insbesondere aus Sicht der Biochemiker seit 1974 - entsprechend den einschlägigen Patentrechtsnormen (hierzulande zählt v.a. die durch die Schweiz materiell weitestgehend übernommene EPÜ) sich de facto selber gegenseitig bewiesen haben, dass die beanspruchten Heilungsmechanismen geradezu als nahe liegend bezeichnet werden müssen, da die meisten möglichst isoliert angemeldeten Heilungs- und Therapieprozesse bei Cannabispatentgegenständen sich von den durch die Natur vorgegebenen endocannabinoiden Wirkungsmechanismen herleiten liessen bzw. in allfälligen Patentrechtsprozessen herleiten lassen durch einen sachverständigen Fachmann. Oder eben nicht als nahe liegend herleiten lassen. Es dürfte wohl davon abhängen, ob und wann ein extranationaler (beziehungsweise extrakontinentaler) Wettbewerb durch eine legale Marktöffnung geschaffen wird mit den dann potenziellen ersten strittigen Patentrechtsprozessen, bei welchen zusätzlich zu den kurz skizzierten materiell-rechtlich fragwürdigen Patentrechtsschutzerfordernissen die Frage der grundsätzlichen Patentrechtsschutzfähigkeit von Cannabiserzeugnissen angesichts des wachsenden öffentlichen Interesses an einem vernünftigen und adäquaten Gesundheitswesen vermehrt noch an Bedeutung gewinnen wird. Das Irrwitzige am Ganzen ist, dass die involvierten Regierungen und andere politische Entscheidträger dachten sie seien die einzigen bzw. die ersten - mit Monopolansprüchen.

(2014)

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Die Heilungsmechanismen von Cannabis erklärt fachkundig aus biochemischer Dennis Hill:

https://www.youtube.com/watch?v=wLoRFTbIakk


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Update (Mai 2014):


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